vRG Tarif

Seit dem 1. Juli 1998 ist die VREG in Kraft (vgl. Gesetzestext VREG). Sie regelt den Umgang mit ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten. Händler und Händlerinnen sind verpflichtet, Altgeräte Ihres Produktesortiments kostenlos zurückzunehmen und einem fachgerechten e-Recycling zuzuführen.

Die Finanzierung der Verwertung von elektrischen und elektronischen Geräten ist dank der Einführung der vorgezogenen Recyclinggebühr gesichert. Dies alles ist möglich, weil Konsumenten und Konsumentinnen dieses System akzeptieren und beim Neukauf eines elektrischen oder elektronischen Gerätes einen Recyclingbeitrag leisten. Wie viel, das hängt von der Geräteart und dem Gewicht ab. Jedes Jahr werden die vRG-Tarife von der vRG-Kommission neu beurteilt, damit kein Kunde und keine Kundin zu viel bezahlen muss.

VREG Fachverband

Gesetzestext

Bei den Artikeln hinterlegen Sie den erfassten vRG Tarif. Für die Verrechnung wird dies automatisch berücksichtigt.

Kürzel Kurzbezeichnung.
Bezeichnung Name des Artikel.
Tarif Betrag für die vorgezogene Gebühr.