Obwohl es dieses Jahr keine Mehrwertsteuer-Anpassungen gibt, kann es Sinn machen Leistungen im jeweiligen Jahr zu verrechnen.
Prüfe unbedingt die Mehrwertsteuersätze in den Stammdaten. Sie müssen auf 8.1% und 2.6% ab 01.01.2024 gesetzt sein.
Tipp: Im Januar immer zuerst Rechnungen per 31. Dezember vom Vorjahr erstellen bevor die Rechnungen vom aktuellen Jahr gemacht werden. Somit kann sichergestellt werden, dass keine falschen Rechnungen erstellt werden.
Für Daueraufträge befolge die separate Anleitung
Tipp: Vergiss nicht, auch den Winterdienst zeitnah per 31.12.2023 zur verrechnen. Da es keine Mehrwertsteuer-Anpassung gibt, kann der Winterdienst optional auch erst nach der Saison abgerechnet werden.
Bei den Aufträgen ist es einfacher, da die Aufträge einzeln verrechnet werden. Dabei siehst du das Resultat immer sofort. Im Rechnungsassistent kannst du mit dem Datum, das Steuerdatum steuern.