Aduna Office - Verrechnen

Obwohl es dieses Jahr keine Mehrwertsteuer-Anpassungen gibt, kann es Sinn machen Leistungen im jeweiligen Jahr zu verrechnen.

Voraussetzung

Prüfe unbedingt die Mehrwertsteuersätze in den Stammdaten. Sie müssen auf 8.1% und 2.6% ab 01.01.2024 gesetzt sein.

Monatsrechnungen - Pauschalen

  1. Verrechne zuerst alle Pauschalen per 31. Dezember
  2. Verrechne erst anschliessend die Pauschalen per 01. Januar

Tipp: Im Januar immer zuerst Rechnungen per 31. Dezember vom Vorjahr erstellen bevor die Rechnungen vom aktuellen Jahr gemacht werden. Somit kann sichergestellt werden, dass keine falschen Rechnungen erstellt werden.

Für Daueraufträge befolge die separate Anleitung

Lieferung

  1. Verrechne zuerst alle Lieferungen per 31. Dezember
  2. Verrechne erst anschliessend die Lieferungen per 01. Januar

Tipp: Vergiss nicht, auch den Winterdienst zeitnah per 31.12.2023 zur verrechnen. Da es keine Mehrwertsteuer-Anpassung gibt, kann der Winterdienst optional auch erst nach der Saison abgerechnet werden.

Leistungen

  1. Verrechne zuerst alle Leistungen per 31. Dezember
  2. Verrechne erst anschliessend die Leistungen per 01. Januar

Aufträge

Bei den Aufträgen ist es einfacher, da die Aufträge einzeln verrechnet werden. Dabei siehst du das Resultat immer sofort. Im Rechnungsassistent kannst du mit dem Datum, das Steuerdatum steuern.