13. Monatslohn

GAV 5.2 - Mitarbeitende aller Kategorien haben für die gesamte Anstellungsdauer Anrecht auf einen 13. Monatslohn im Umfang von 100%, sofern das Anstellungsverhältnis mehr als 3 Monat dauert. Hat das Arbeitsverhältnis kein ganzes Kalenderjahr gedauert, so besteht ein Pro-rata-Anspruch.

Rückstellung oder monatliche Auszahlung

Als gängige Praxis wird vielfach der 13. Monatslohn bei Monatslöhner zurückgestellt und bei Stundenlöhner monatlich ausbezahlt. In den Optionen des Mitarbeiters kann definiert werden, ob der Mitarbeiter einen 13. Monatslohn erhält und ob er monatlich ausbezahlt oder zurückgestellt wird.

Checkbox Auswirkung
13. Monatslohn Der 13. Monatslohn wird zurückgestellt.
Ant. 13. Monatslohn Der 13. Monatslohn wird monatlich ausbezahlt.

Bei Stundenlöhner mit Rückstellung wird der Saldo des 13. Monatslohns auf der Lohnabrechnung mit der Lohnart 8011.000 ausgewiesen.

Wenn man für neue Mitarbeitende im Stundenlohn während der Probezeit den 13. Monatslohn zurückstellen und erst danach auszahlen will, kann man dann die Checkbox einfach auf Anteilsmässig stellen. Die Auszahlung des aufgelaufenen 13. Monatslohns erfolgt automatisch.

Auszahlung des 13. Monatslohns bei Monatslöhner

Bei den Monatslöhner kann mittels dem gewählten Lohnlauf entschieden werden, wann der 13. Monatslohn ausbezahlt werden soll.

Lohnlauf Auswirkung
13. Monatslohn Die aufgelaufene Saldo wird in einem separatem Lohnlauf ausbezahlt.
Standardlohn / 13. Monatslohn Die aufgelaufene Saldo wird mit dem üblichen Lohn ausbezahlt.
13. Monatslohn ganzes Jahr Der 13. Monatslohn wird auch für nicht abgerechnete Perioden hochgerechnet und in einem separatem Lohnlauf ausbezahlt.
Standardlohn / 13. Monatslohn ganzes Jahr Der 13. Monatslohn wird auch für nicht abgerechnete Perioden hochgerechnet und mit dem üblichen Lohn ausbezahlt.