Lohnanpassungen 2021

Diese Arbeiten dürfen erst nach der letzten definitiven Lohnabrechnung 2020 durchgeführt werden.

Lohnprozente

Ab dem 1. Januar 2021 tritt der neue Vaterschaftsurlaub in Kraft. Durch die Erhöhung des EO-Beitragssatzes werden die AHV/IV/EO-Beiträge per 1. Januar 2021 von 10.55% auf 10.60% steigen. Somit beträgt der neue Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmer-Anteil für AHV/IV/EO je 5.30%.

Kontrollieren Sie vor dem ersten Lohnlauf im neuen Jahr die Beiträge Ihrer Sozialversicherungspartner auf die Richtigkeit:

  • KTG
  • UVG
  • BVG-Beiträge

Quellensteuer-Tarife aktualisieren

Über Extras/Quellensteuer-Tarife können die neuen Tarife heruntergeladen und importiert werden.