Diese Arbeiten dürfen erst nach der letzten definitiven Lohnabrechnung 2020 durchgeführt werden.
Ab dem 1. Januar 2021 tritt der neue Vaterschaftsurlaub in Kraft. Durch die Erhöhung des EO-Beitragssatzes werden die AHV/IV/EO-Beiträge per 1. Januar 2021 von 10.55% auf 10.60% steigen. Somit beträgt der neue Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmer-Anteil für AHV/IV/EO je 5.30%.
Kontrollieren Sie vor dem ersten Lohnlauf im neuen Jahr die Beiträge Ihrer Sozialversicherungspartner auf die Richtigkeit:
Über Extras/Quellensteuer-Tarife können die neuen Tarife heruntergeladen und importiert werden.