Diese Arbeiten dürfen erst nach der letzten definitiven Lohnabrechnung 2021 durchgeführt werden.
Mit dem neuen GAV per 1. Januar 2022 erhöht sich bei ArbeitnehmerInnen der Kategorien Spezial-, Spital- und Fahrzeugreinigung die Feiertagsentschädigung auf 3.6%.
Für ArbeitnehmerInnen der Kategorie Unterhaltsreinigung beträgt die Feiertagsentschädigung weiterhin 1.5%.
Der Vollzugskostenbeitrag der ArbeitnehmerInnen erhöht sich auf 0,45% (0,35% Vollzugskosten und 0,1% Beitrag an Weiterbildung, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit).
Der Beitragssatz der Arbeitgebenden beträgt weiterhin 0,2%.
Kontrollieren Sie vor dem ersten Lohnlauf im neuen Jahr die Beiträge Ihrer Sozialversicherungspartner auf die Richtigkeit:
Über Extras/Quellensteuer-Tarife können die neuen Tarife heruntergeladen und importiert werden.
Der Privatanteil bei einem Geschäftsfahrzeug erhöht sich per 01.01.2022 von 0.8% auf 0.9% pro Monat.
Für die Berechnung wird weiterhin der hinterlegte Wert Geschäftswagen des Mitarbeiters verwendet. Der Mindestbetrag von CHF 150.00 bleibt unverändert.
Um die Anpassung vorzunehmen muss in der Lohnart "1910.000 Privatanteil Geschäftswagen" die Zahl 1 auf 0.9 erhöht werden.
Die folgenden Kantone passen die Arbeitgeberbeiträge an die FAK an:
Kantone | neuer Beitragssatz |
---|---|
ZH | 1.12% |
BE | 1.50% |
ZG | 1.60% |
FR | 2.65% |
TI | 2.95% |
VS | 2.519% |