GAV 8.2 Bei ArbeitnehmerInnen der Kategorien Spezial-, Spital- und Fahrzeugreinigung im Stundenlohn können die kantonalen Feiertage mit einer Entschädigung zum Stundenlohn von 3.3% monatlich abgegolten werden. ArbeitnehmerInnen der Kategorie Unterhaltsreinigung im Stundenlohn werden die Feiertage pauschal mit einem Stundenlohn-Zuschlag von 1,2% entschädigt. Ab dem 1.1.2020 ist der Bundesfeiertag eingeschlossen und bezahlt. Der Stundenlohn-Zuschlag erhöht sich dadurch per 1.1.2020 auf 1,5%.
Die Ansätze sind im Lohnprogramm in den Lohnprozenten hinterlegt.
Durch die Zuweisung der Abteilung und der Aktivierung der Checkbox Ant. Feiertagsgeld beim Mitarbeiter wird automatisch die Feiertagsentschädigung mit der Lohnart 1170.00 ausbezahlt.