Nach dem Import der Quellensteuertarife 2022 kann es vorkommen, dass bei allen quellensteuerpflichtigen Personen ein Abzug von Fr. 5'675.- vorgenommen wird.
Grund dafür ist die von der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Importdatei, welche fehlerhaft ist.
Korrigieren Sie in den Hilfstabellen/Quellensteuer-Kantone den minimalen Abzug der eingerichteten Kantone auf den korrekten Betrag.
Der Medianlohn von Fr. 5'675.- ist korrekt.